Weil Pflege 
 Vertrauenssache ist! 

Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger


Sie pflegen seit mindestens einem Jahr überwiegend:

  • einen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufe 3 - 7 nach dem Bundespflegegesetz oder
  • einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung und mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegesetz oder
  • einen minderjährigen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegesetz.

In diesem Fall bietet Ihnen das Sozialministeriumservice finanzielle Unterstützung an, damit Sie sich durch eine Ersatzpflege vertreten lassen können.



Höhe der finanziellen Unterstützung


bei Pflegegeld der Pflegestufe

normale finanzielle Unterstützung

Minderjährige oder demenziell Erkrankte

1 - 3

1.200 €

1.500 €

4

1.400 €

1.700 €

5

1.600 €

1.900 €

6

2.000 €

2.300 €

7

2.200 €

2.500 €


Förderbar ist nur eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche. Bei demenziell erkrankten Personen und bei minderjährigen Pflegebedürftigen ist die Förderung für eine Ersatzpflege bereits ab mindestens 4 Tagen möglich.



Einkommensgrenzen

Das monatliche Netto-Gesamteinkommen des pflegenden Angehörigen darf folgende Beträge nicht übersteigen:

  • 2.000 € bei Pflegestufe 1 - 5
  • 2.500 € bei Pflegestufe 6 - 7

Die Einkommensgrenze erhöht sich für unterhaltsberechtigte Angehörige jeweils um 400 €, bei unterhaltspflichtigen Angehörigen mit Behinderung um 600 €. Kein anrechenbares Einkommen sind zum Beispiel Familien- und Studienbeihilfen, Sonderzahlungen oder Leistungen nach den Sozialhilfegesetzen der Länder.
Weitere Informationen zu den Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger finden Sie auf der

Website des Sozialministerumservice pflegende Angehörige.



Pflegewerk Austria erledigt für Sie die Einbringung der Förderanträge.



Haben Sie Fragen? Wir unterstützen Sie gerne - nehmen Sie gleich Konatkt mit uns auf!

 
 
 
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